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ANGEBOT SICHERN

ALLGEMEINE
GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Stand 12 / 2023

 

1. LEISTUNGS- UND TRAININGS­ANGEBOT

Der Mitgliedsbeitrag umfasst je nach Mitgliedschaftspaket ein einmal bis zweimal wöchentliches EMS-Training. Das Training erfolgt nach Terminabsprache mit der VOLTBOX GmbH per App, über das Online-Buchungssystem, per Mail, telefonisch oder vor Ort. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen festen Trainer. Das Training kann auch mit mehreren Mitgliedern zeitgleich stattfinden. Pro Woche dürfen maximal zwei EMS Trainings absolviert werden. Das Tragen der speziell im Voraus bei der VOLTBOX GmbH zu erwerbenden Trainingsunterwäsche ist Pflicht. Sollte die Trainingsunterwäsche vergessen werden, kann gegen eine Gebühr von 5,- Euro ein Ersatz direkt vor Ort geliehen werden. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Die Trainings sind persönlich und demnach nicht übertragbar.

 

2. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Die Mitgliedschaft wird zunächst für die gewählte Erstlaufzeit geschlossen. Sie verlängert sich anschließend ins unendliche, ist ab diesem Zeitpunkt jedoch monatlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Nicht innerhalb der Vertragslaufzeit wahrgenommene Trainings verfallen und können nicht nachgeholt oder rückerstattet werden. Ausnahme hierfür sind die unter Terminabsage geregelten 6 Nachholtermine. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags durch das Mitglied ist nicht möglich. Preisänderungen, wie bspw. Beitrags- oder Mehrwertsteueranpassungen, werden dem Mitglied bei Möglichkeit mit einer Frist von 4 Wochen vor Eintritt schriftlich mitgeteilt.

 

3. FÄLLIGKEIT DER BEITRÄGE

Der Beitrag ist zweiwöchentlich im Voraus per SEPA-Lastschrift von angegebener Kontoverbindung, bzw. per vereinbarter Zahlungsart, zu zahlen. Die Beiträge und Trainingsunterwäsche, sowie zusätzlich vereinbarte Leistungen sind mit Vertragsabschluss fällig. Die Pflicht zur Beitrags- und Gebührenzahlung bleibt auch dann bestehen, wenn der/die Abonnent/in die Leistungen nicht in Anspruch nimmt aus Gründen, die er/sie selbst zu vertreten hat. Alle Beträge verstehen sich inkl. gesetzlichen MwSt. von 19 %. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit entsprechend. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Zahlungen schuldhaft in Verzug, ist der für die Laufzeit vereinbarte Gesamtbetrag, abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen, sofort fällig.  
Das Mitglied stellt jederzeit eine ausreichende Deckung seines Bankkontos für die per Lastschrift einzuziehenden Beiträge sicher. Sämtliche Rücklastschriftgebühren, die VOLTBOX aufgrund einer schuldhaften Verletzung des vorstehenden Absatzes entstehen, sind vom Mitglied zu erstatten. Für eine Bankrücklastschrift erheben wir pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro.

 

4. TRAININGS­TERMINE & TERMIN­ABSAGE

Die Kundin oder der Kunde muss pünktlich zu seinem Trainingstermin erscheinen. Ab einer Verspätung von  5 Minuten kann das Training nicht stattfinden. Es gibt keinen Anspruch auf ein Ersatztraining. Der Termin kann bis spätestens 24 Stunden vorher verschoben und abgesagt werden, ohne dass dies als verfallene Einheit gezählt wird. Werden die 24 Stunden nicht eingehalten, verfällt die Trainingseinheit. Das Gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen. Verhinderungen aus gesundheitlichen Gründen müssen dem Trainer sofort mitgeteilt werden. Die aufgrund einer nachgewiesenen gesundheitlichen Verhinderung (mittels Attest) kurzfristigen ausgefallenen Termine, werden nicht verrechnet und können nachgeholt werden. Bei Krankheit oder sonstigem unvorhergesehenem Ausfall des Trainers, wird nach Möglichkeit für Ersatz gesorgt. Sollte kurzfristig kein Ersatztrainer zur Verfügung stehen, wird das Training abgesagt und dementsprechend nicht verrechnet. Ansprüche durch Trainingsausfall sind ausgeschlossen.  Dem Mitglied bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass durch den vereinbarten und ausgefallenen Termin für das Studio kein oder nur ein Aufwand in erheblich geringerer Höhe als der pauschalisierte Beitrag angefallen ist. 
Das Mitglied kann maximal 6 Nachholtermine offen haben, alles darüber verfällt.

 

5. RUHEZEITEN

Wird ein Mitglied durch Erkrankung für mehr als 4 Wochen an der Trainingsausübung gehindert und weist es dies durch Beibringung eines ärztlichen Attestes nach, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung unterbrochen werden. Während der Ruhezeit sind die Monatsbeiträge weiter zu entrichten. Am Ende der Laufzeit des Vertrages erfolgt dann eine beitragsfreie Gutschrift für die nicht genutzte Zeit. Die ursprüngliche Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. 
Ruhezeiten für Krankheiten werden ab einer Dauer von 2 Wochen und nur mit Attest oder Krankmeldung berücksichtigt. Sollte ein Mitglied schwanger werden oder für eine Zeitdauer von maximal 12 Monaten beruflich bedingt ins Ausland gehen, wird eine Ruhezeit bis zu 12 Monate eingetragen. Eine zeitlich darüber hinaus gehende Abwesenheit führt zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft. Hierzu sind ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den Auslandsaufenthalt zeitnah zu erbringen.

 

6. ÄNDERUNGEN

Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderungen, sind der VOLTBOX GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft kann ausschliesslich nach Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung der VOLTBOX GmbH auf eine andere Person übertragen werden. Eine derartige Übertragung kostet einmalig 60,- Euro. Die übertragene Mitgliedschaft (Abonnement) richtet sich nach den bereits genutzten Leistungen.

 

7. KRANKHEIT / AUSFALL­ZEITEN / UMZUG

Es werden grundsätzlich keine Trainings aus laufenden oder abgelaufenen Mitgliedschaften zurückbezahlt. Kann ein Abonnement aufgrund von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nicht benutzt werden (Arztzeugnis vorweisen), so können die Trainings zu einem späteren Zeitpunkt bezogen oder an eine andere Person übertragen werden. Nach Wegfall der Krankheit oder nach Heilung der Verletzung bzw. nach der Stillzeit bei Schwangerschaften, werden die bezahlten Trainings fortgesetzt. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich dann automatisch um die Dauer der Unterbrechung. Bei Unterbrechung entbindet eine Erkrankung, Verletzung oder sonstige Nichtnutzung des Studios, nicht von den Verpflichtungen des Vertrages oder gar Rückforderungen der geleisteten Zahlungen. Bei einem Umzug bzw. Wegzug läuft der Vertrag regulär weiter und erlischt mit Ablauf der Vertragsdauer. Es können keine Rückerstattungen geltend gemacht werden.

 

8. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden sowie bei berechtigtem Interesse Inkasso-Unternehmen. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern von Apple und auf dem internen PC-Speicher aufbewahrt. Die angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche sind die Inhaber der VOLTBOX GmbH, Schillerstraße 26-28, 55116 Mainz, info@voltbox.de

Dem Mitglied stehen gegenüber der VOLTBOX GmbH, Schillerstraße 26-28, 55116 Mainz folgende Rechte zu: 
Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

9. SCHRIFTFORM

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

10. HAFTUNG

Die Haftung für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit einem EMS-Training oder der reLounge wird ausgeschlossen. Das Mitglied haftet für Unfälle, Verletzungen und/oder Krankheiten selbst. Die VOLTBOX GmbH haftet nicht für Schäden, die das Mitglied durch Selbstüberschatzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Für den Verlust von Wertgegenständen lehnt die VOLTBOX GmbH ausdrücklich jede Haftung ab. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, Ersatzstunden oder Rückerstattung, wenn die VOLTBOX GmbH aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.

 

11. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sind allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

DATENSCHUTZBEDINGUNGEN

Gemäß DSVGO

Weitere Informationen zum Datenschutz und unseren AGBs finden Sie unter folgenden Links:

Datenschutzbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

VOLTBOX GmbH
Schillerstraße 26-28
55116 Mainz

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