ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 05 / 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VOLTBOX GmbH
1 Leistungs‑ und Trainingsangebot
1.1 Der Mitgliedsbeitrag umfasst – je nach Paket – bis zu zwei betreute EMS‑Trainings pro Woche.
1.2 Terminbuchung erfolgt per App, Online‑System, E‑Mail, Telefon oder persönlich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht; Doppelbelegung (max. 2 Personen) ist zulässig.
1.3 Das Tragen der VOLTBOX‑Funktionswäsche ist verpflichtend; Leihwäsche 5 €.
1.4 Einheiten sind persönlich und nicht übertragbar.
1.5 EMS‑Cardio mit VR‑Headset
a) Vor jedem VR‑Einsatz bestätigt das Mitglied das Fehlen von Anfalls‑, Seh‑ oder Gleichgewichtsstörungen.
b) Bei Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein ist das Training sofort zu beenden.
c) Das Headset wird nach jeder Nutzung desinfiziert; für Schäden aus unsachgemäßer Handhabung haftet das Mitglied.
d) Fotosensitivitäts‑ oder Motion‑Sickness‑Risiken liegen beim Mitglied; VOLTBOX haftet hier nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2 Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigung
2.1 Laufzeit gemäß gebuchtem Tarif.
2.2 Nach Erstlaufzeit Verlängerung auf unbestimmte Zeit; Kündigung jederzeit mit einem Monat Frist zum Monatsende möglich.
2.3 Kündigung bedarf der Textform.
2.4 Nicht wahrgenommene Einheiten verfallen, sofern kein Nachholtermin gem. Ziff. 4 vereinbart wurde.
2.5 Automatischer Inflationsausgleich
Der Stückpreis pro gebuchter Einheit erhöht sich zum 01 . Januar eines jeden Kalenderjahres um 0,79 Cent. Diese vertraglich fixierte Anpassung bedarf keiner Vorankündigung.
2.6 Leistungs‑ und Produktweiterentwicklung
VOLTBOX ist berechtigt, ihr Angebot technisch oder didaktisch weiterzuentwickeln (z. B. KI‑gestützte Trainingspläne, hybride Formate). Soweit dadurch Trainingsziele, Nutzbarkeit und Preis‑/Leistungsverhältnis gewahrt bleiben, gelten die Änderungen als genehmigt.
3 Beiträge und Zahlungsmodalitäten
3.1 Zahlung zweiwöchentlich im Voraus per SEPA‑Lastschrift.
3.2 Elektronische Rechnung kostenfrei; Papierrechnung 2 € Aufwandspauschale.
3.3 Rücklastschriften
a) Pauschal 10 € je Rücklastschrift (einschließlich bankseitiger Gebühren).
b) Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mitglied vorbehalten.
3.4 Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Raten in Verzug, wird der Rest der Erstlaufzeit sofort fällig.
4 Trainingstermine und Absagen
4.1 Pünktlichkeit – Als verspätet gilt das Betreten des Studios ab der planmäßigen Startminute; bei Verspätung > 5 Minuten gilt die Einheit als durchgeführt.
4.2 Terminverschiebung / Absage kostenfrei bis 24 h vorher – sonst Verfall.
4.3 Maximal sechs offene Nachholtermine; darüber hinaus verfallen Einheiten.
4.4 Attestierte Krankheit → Nachholen möglich.
4.5 Studio‑Ausfall (höhere Gewalt / kein Ersatztrainer) → Einheit gutgeschrieben oder erstattet – Wahlrecht Studio.
5 Ruhezeiten / Vertragsunterbrechung
Bei Krankheit > 2 Wochen (Attest) oder Schwangerschaft kann der Vertrag bis zu 12 Monate ruhen. Beiträge laufen und werden beitragsfrei ans Vertragsende angehängt. Bei Umzug > 50 km: außerordentliche Kündigung mit einem Monat Frist; bereits gewährte Rabatte werden anteilig nachberechnet.
6 Gesundheit und Haftung
6.1 Mitglieder verpflichten sich, alle gesundheitsrelevanten Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
6.2 VOLTBOX haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für leichte Fahrlässigkeit bei Körper‑/Gesundheitsschäden haftet VOLTBOX dem Grunde nach, der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht.
6.3 Für Wertgegenstände wird nicht gehaftet.
7 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt DSGVO‑konform; Daten werden ausschließlich innerhalb der EU gespeichert. Bei Remote‑Trainings werden Ton‑/Bilddaten Ende‑zu‑Ende verschlüsselt übertragen und nicht aufgezeichnet, es sei denn, das Mitglied stimmt ausdrücklich zu. Rechte des Mitglieds siehe Art. 15 ff. DSGVO.
8 Höhere Gewalt / behördliche Anordnungen
Kann VOLTBOX Leistungen wegen höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Energiemangellage, behördliche Schließungen) nicht erbringen, ruhen die Hauptpflichten. VOLTBOX kann ersatzweise digitale Einheiten anbieten; dies erfüllt die Leistungspflicht. Bereits gezahlte Beiträge werden gutgeschrieben, wenn kein digitales Ersatzangebot genutzt wird. Verbraucherzentrale.de
9 Schriftform / Nebenabreden
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt.
11 Zusatzbedingungen reLounge‑Rückentraining
12.1 Leistungsumfang: je nach Tarif eine bis zwei Sitzungen pro Woche.
12.2 Kontraindikationen werden im Gesundheitsfragebogen erfasst; Mitglieder verpflichten sich, neu auftretende Kontraindikationen unverzüglich mitzuteilen.
12.3 Kalibrierung: individuelle Stromeinstellung alle 3–4 Monate oder bei Beschwerdeänderung (in Service‑Pauschale enthalten).
12.4 VOLTBOX stellt pro Sitzung ein frisch gereinigtes Handtuch bzw. eine Einwegunterlage.
12.5 Haftung analog Ziff. 6; reLounge ersetzt keine ärztliche Therapie.
12.6 Ausfall‑ und Nachholregeln wie Ziff. 4.
DATENSCHUTZBEDINGUNGEN
Gemäß DSVGO
Weitere Informationen zum Datenschutz und unseren AGBs finden Sie unter
folgenden Links:
Datenschutzbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VOLTBOX GmbH
Schillerstraße 26-28
55116 Mainz